Tauchtauglichkeitsuntersuchung
Als langjährige Taucher haben wir die Zusatzbezeichnung Tauchmedizin der deutschen Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) erworben. Wir sind der Meinung, dass die Tauchuntersuchung von jemandem durchgeführt werden sollte, der selbst genügend Taucherfahrungen aufzuweisen hat.
Nach Empfehlung der GTÜM sollte die Tauchtauglichkeitsuntersuchung alle 3 Jahre durchgeführt werden, ab dem 40. Lebensjahr jährlich. Für Berufstaucher sind von der Berufsgenossenschaft strickte Untersuchungen vorgeschrieben, für Freizeittaucher empfiehlt sich nach der GTÜM die Durchführung einer gründlichen körperlichen Untersuchung, eines Ruhe-EKGs, eines Belastungs-EKG's, einer Lungenfunktionsprüfung mit Atemwegswiderstand und Flussvolumenkurve und schließlich eine abschließende Beratung.
Bekanntlich entstehen beim Tauchen Risiken für verschiedene Organsysteme des Menschen, insbesondere in der Abtauchphase für Nebenhöhlen und Ohren und in der Auftauchphase für Lunge und Herzkreislaufsystem. Auf all diese Bereiche ist eine eingehende Tauchuntersuchung abzustimmen. Wichtig sind aber auch ganz andere Risiken, z.B. die Unverträglichkeit bestimmter Medikamente beim Tauchen. Somit ist bei einem Tauchurlaub die Kombination zwischen Tauchtauglichkeitsberatung und Auslandsreiseimpfung anzuraten.
Fest steht auch, dass Erkrankungen, die „über Wasser“ schon als schwer einzustufen sind, „unter Wasser“ tödlich sein können. z.B. kann eine „über Wasser“ noch nicht erkannte Thrombose dann „unter Wasser“ durch Lungenembolie schnell zum Tod durch Ertrinken führen.
Durch die Tauchuntersuchung kann der Taucher nicht nur seiner Tauchbasis den dort verlangten Nachweis vorlegen, sondern hat gleichzeitig die Gewissheit, dass er bei entsprechenden Situationen unter Wasser die körperlichen Grundvoraussetzungen mitbringt. Für die gesamte Tauchtauglichkeitsuntersuchung entstehen Kosten in Höhe von etwa 110,00 €. Für Privatpatienten fallen neben ihrem Routinecheck keine Kosten an.